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Dokument-ID: 1064986
11.2 Governance
Meldung von Verstößen – Hinweisgebersystem
Mit § 109a VAG 2016 wurde für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen die Verpflichtung statuiert, angemessene Verfahren einzurichten, die es ihren Angestellten unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität ermöglichen, betriebsinterne Verstöße gegen die einschlägigen Bestimmungen an eine geeignete Stelle zu melden.