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Dokument-ID: 865082
3.8 Obliegenheiten vor und nach Eintritt des Versicherungsfalls
Als Obliegenheiten, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß den Voraussetzungen des § 6 VersVG bewirkt, werden – sofern nichts anderes vereinbart ist – gemäß Art 8.1 AHVB nachstehende bestimmt: