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Constantin Eschlböck - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

14.3 Legalzession und Regressrecht des Kaskoversicherers

Die fremdverschuldete Schädigung beeinflusst die Deckung und Leistung durch den Kaskoversicherer zunächst nicht. Der Kaskoversicherer leistet, erwirbt jedoch gegen den Schädiger qua Legalzession (§ 67 VersVG) den Schadenersatzanspruch des Versicherungsnehmers. Dass der Geschädigte versichert ist, soll dem Versicherten Schadensausgleich ermöglichen, nicht jedoch dem Schädiger Entlastung bringen (§ 1358 ABGB). • [Fußnote: OGH 15.11.2007, 2 Ob 205/07x; SZ 2007/179.

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