8.1.3 Leistungen aus Rentenversicherungen
Wiederkehrende Bezüge iSd § 29 EStG
Leistungen aus Rentenversicherungen sind nach § 29 Abs 1 EStG als wiederkehrende Bezüge steuerpflichtig. Voraussetzung für das Vorliegen einer Rentenversicherung im Gegensatz zur Ratenzahlung ist das Vorliegen eines aleatorischen Elementes, dh die zeitliche Ungewissheit der Rentenzahlungen. Wenn die Voraussetzungen für die Besteuerung aus Erträgen aus Kapitalvermögen nicht gegeben sind, kann sich die Steuerpflicht als wiederkehrender Bezug ergeben, sofern es sich um Gegenleistungsrenten für die Prämienzahlungen handelt, dh, es ist der Rentenbarwert den abgezinsten Versicherungsbeiträgen gegenüberzustellen.