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Barbara Pogacar - Teresa Maria Atzelsdorfer | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.6 Versicherungsschutz bei Sachschäden durch Umweltstörung

Umfang des Versicherungsschutzes

Der Versicherungsschutz bei Sachschäden durch Umweltstörung ist in Art 6 AHVB geregelt. Für Schadenersatzverpflichtungen aus Sachschäden durch Umweltstörung einschließlich des Schadens an Erdreich oder Gewässern besteht Versicherungsschutz nur aufgrund besonderer Vereinbarung nach Maßgabe der in Art 6 AHVB angeführten Bedingungen. Nach Art 6 AHVB bedarf es somit einer besonderen Vereinbarung, damit Umweltschäden überhaupt gedeckt sind. • [Fußnote: OGH 31.03.2004, 7 Ob 284/03w.

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