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Dokument-ID: 865016
3.3 Örtlicher Geltungsbereich
Der örtliche Geltungsbereich ist in Art 3 AHVB geregelt. Der Versicherungsschutz bezieht sich gem Art 3.1 AHVB – sofern nichts anderes vereinbart ist – auf in Österreich eingetretene Versicherungsfälle. Nicht versichert sind Schadenersatzansprüche aus Schäden, die nach US-amerikanischem, kanadischem oder australischem Recht – bei welchem Gerichtsstand auch immer – klagsweise geltend gemacht werden.