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Ulrike Braumüller - Astrid Knitel | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.7 Reisekrankenversicherung

Durch günstige Flug- und Reiseangebote steigt die Anzahl an Reisenden zunehmend. Damit nehmen auch Risiken wie Erkrankungen und Unfälle in der Reisedestination zu. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf medizinische Behandlungen bei akuter Erkrankung bzw infolge eines Unfalls des Versicherten im Ausland. Vergütet werden je nach Tarif ambulante Behandlungen, Heilmittel, stationäre Behandlungen in staatlich anerkannten Krankenhäusern, Transportkosten etc. Die Versicherung wird für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen und die anfallenden Kosten werden bis zu einem bestimmten Höchstbetrag vergütet. Nicht versichert sind bestehende oder vorhersehbare Erkrankungen oder solche, die Grund für den Antritt der Reise sind. Neben der Reisekrankenversicherung bestehen noch andere Produktvarianten, wie beispielsweise Reisegepäckversicherung, Reiseumbuchungs- und Reiseabbruchversicherung. In der Regel sehen Auslandsreise-Krankenversicherungen einen Ausschlussgrund im Hinblick auf eine (partielle) Reisewarnung (Sicherheitsstufe 5 oder 6) vor. Die Reisewarnungen sind auf der Website des Außenministeriums abrufbar.

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