12.4 Verdienstentgang wegen Stehzeiten
Der Schaden, der durch den Nutzungsausfall des beschädigten Fahrzeuges entstanden ist, ist neben dessen Verkehrswert zu ersetzen. In diesem Zusammenhang spricht man von Verdienstentgang, sofern der Ertrag mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ohne die Schadenszufügung realisiert worden wäre. Die Berechnung des entgangenen Verdients erfolgt durch Gegenüberstellung des tatsächlichen Verdients und des Verdients, der ohne Eintritt des Schadenfalls erwirtschaftet worden wäre (vgl RS0030638; OGH 13.01.2022, 5 Ob 177/21x). In der Praxis ist hier etwa an den Betrieb eines Taxiunternehmens zu denken.