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Neu Dokument-ID: 1026180

Constantin Eschlböck - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

14.2.5 Die Leistung des Versicherers im Teilschadenfall

Liegt kein Totalschaden im Sinne der AKKB vor, leistet der Versicherer „die Kosten der Wiederherstellung und die notwendigen einfachen Fracht- und sonstigen Transportkosten der Ersatzteile.“

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