Neu
Dokument-ID: 865829
8.2 Neuer Versicherungsfall in derselben Versicherungsperiode
Wenn nach Eintritt eines Versicherungsfalls in derselben Versicherungsperiode ein neuer Versicherungsfall eintritt, so haftet der Versicherer für den dadurch verursachten Schaden nur bis zur Höhe des Restbetrages der Versicherungssumme.