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Dokument-ID: 865243
3.16 Verlängerung oder vorzeitige Beendigung des Versicherungsvertrages
Verlängerung
Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer mindestens ein Jahr, verlängert sich der Vertrag gem Art 15.1 ARB automatisch jeweils um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Beträgt die Vertragsdauer weniger als ein Jahr, endet der Vertrag ohne Kündigung.