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Dokument-ID: 864089
2.4.2 Verhalten als Abgabe/Nichtabgabe einer Erklärung (Z 2)
§ 6 Abs 1 Z 2 KSchG bestimmt die Wirkungslosigkeit vertraglicher Erklärungsfiktionen des Verbrauchers. Davon gibt es nur dann eine Ausnahme, wenn