3.4 Örtlicher Geltungsbereich
Im Fahrzeug- und Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz, im Lenker- und Lenker-Vertrags-Rechtschutz sowie im Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz besteht Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die in Europa (im geografischen Sinn) samt Island, den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren – auch auf Flug- und Schiffsreisen innerhalb der äußeren Grenzen dieses Geltungsbereichs – eintreten, wenn auch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa (im geografischen Sinn) erfolgt und ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde innerhalb dieses Geltungsbereichs zuständig ist oder wäre, würde ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet werden.