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Dokument-ID: 866182
7 Ausgewählte Judikatur zur Unfallversicherung
Herzinfarkt und Schlaganfall als Unfallfolge; Transparenzgebot und gröbliche Benachteiligung
OGH 23.10.2019, 7 Ob 113/19x: Eine Klausel, wonach Herzinfarkt und Schlaganfall in jedem Fall als Unfallfolge (auch bei ausschließlicher Ursächlichkeit des Unfallereignisses) ausgeschlossen sind, ist unwirksam. Sie ist zwar transparent, aber gröblich benachteiligend (§ 879 Abs 3 ABGB) und weicht von den berechtigten Deckungserwartungen des Versicherungsnehmers deutlich ab.