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FORUM Media (red) - Teresa Maria Atzelsdorfer | Praxiswissen | Fachbeitrag

4 OGH zur „Gefahr des täglichen Lebens“

Der versicherungsrechtliche Begriff der „Gefahr des täglichen Lebens“ wird nach ständiger Rechtsprechung so ausgelegt, dass davon jene Gefahren, mit denen üblicherweise im Privatleben eines Menschen gerechnet werden muss, umfasst sind (RIS-Justiz RS0081099).

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