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Ulrike Braumüller - Astrid Knitel | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2.1 Beruf des Versicherten – Einteilung in Gefahrenklassen

Die meisten Anbieter sehen eine Einteilung in zwei Gefahrenklassen • [Fußnote: Braumüller/Rohrbach. Unfallversicherung. In: Versicherungshandbuch, 14. komplett neu überarbeitete Lieferung 2016, Verlag Österreich, Bildungsakademie der Österreichischen Versicherungswirtschaft, 116 ff. vor. Für die Zuordnung ist nicht die Art des Betriebes, sondern der tatsächlich ausgeübte Beruf maßgeblich. Die Prämie wird dabei nach dem im Antrag deklarierten Beruf des Versicherten berechnet. Hat ein Versicherter mehrere Berufe, richtet sich die Kalkulation nach dem Beruf mit der höheren Gefahrenklasse. Die Gefahrenklasse wird unternehmensindividuell bestimmt. Im Regelfall fallen unter die Gefahrenklasse I Berufsgruppen, die eine nichtkörperliche Tätigkeit ausüben. Dazu zählen insbesondere Personen mit einer kaufmännischen, verwaltenden, planenden oder aufsichtsführenden Tätigkeit. Weiters fallen zumeist auch Bäcker, Konditoren, Tätige in der Bekleidungsindustrie, Fotografen, Arbeiten im Gastgewerbe, Fremdenverkehr und Handel, Gold- und Silberschmiede, Juweliere, Uhrmacher, Tätige im Haushalt, Hausbesorger, Raumpfleger, Lehrer (ausgenommen Sportlehrer), Optiker etc unter die Gefahrenklasse I.

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