© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1064989

Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.3.3 Zusätzliche Anforderungen an den Vertrieb von Lebensversicherungen

§ 135 VAG 2016 (Interessenkonflikte und Anreize beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten)

RV VersVertrRÄG 2018, 8:

  • Mit Abs 1 bis 3 (Anmerkung: Vorkehrungen zur Verhinderung von Interessenkonflikten) wurden Art 27 und 28 IDD umgesetzt.
  • Mit Abs 4 (Anmerkung: Zulässigkeit von Gebühren, Provisionen und nichtmonetären Vorteilen) wurde Art 29 Abs 2 IDD umgesetzt.
  • Abs 5 (Anmerkung: Verbot der Empfehlung einer Veranlagung, um im eigenen Interesse die Ausgabepreise der Anteile an einem Kapitalanlagefonds in eine bestimmte Richtung zu lenken) entspricht inhaltlich dem bisherigen § 254 Abs 1 Z 4 und 5 VAG 2016.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Versicherungsrecht in unserem Shop! Zum Shop