14.2.2 Vollkasko-Versicherung
Umfang
Das Fahrzeug und seine Teile, die im versperrten Fahrzeug verwahrt oder an ihm befestigt sind, sind in der Vollkasko-Versicherung gegen Beschädigung, Zerstörung und Verlust durch folgende Naturgewalten versichert:
- Unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Muren, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen und Sturm (wetterbedingte Luftbewegung von mehr als 60 km/h)
- Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden
- Durch Brand oder Explosion
- Durch Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen
- Durch Kollision des in Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit Haarwild auf Straßen mit öffentlichem Verkehr
- Durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen
- Darüber hinaus durch Unfall, das ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind daher nicht versichert
Bei Pkw, Kombi und Lkw bis 1,5 Tonnen Nutzlast sind auch Bruchschäden ohne Rücksicht auf die Schadensursache an Windschutz- (Front-), Seiten-, Heckscheiben und Glasdächern versichert.
Das Fahrzeug ist in der im Antrag bezeichneten Ausführung versichert. Sonderausstattung und Zubehör sind in dem im Antrag bezeichneten Umfang versichert.
Unfall
Unfall, das ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; • [Fußnote: OGH 16.03.2016, 7 Ob 22/16k; ZFR 2016/221 = VersR 2016, 1595 = ARD 6531/13/2017 = ZVR 2017/44 (Danzl, tabellarische Übersicht) = Huber, NZV 2017, 257 (Rechtsprechungsübersicht) = Ertl, ecolex 2017, 1132 (Rechtsprechungsübersicht) = VR 2018, 54.] Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind daher nicht versichert.