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Herbert Salficky - Teresa Maria Atzelsdorfer | Praxiswissen | Fachbeitrag

5 Obliegenheiten im Versicherungsrecht

Allgemeines

Von einer Obliegenheit spricht man dann, wenn an die Missachtung eines bestimmten vorgeschriebenen Verhaltens der Rechtsverlust des an sonst Berechtigten oder ein sonstiger Nachteil für diesen geknüpft ist.

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