4.1.5 Schlichtungsstelle der privaten Krankenversicherung
Die Schlichtungsstelle der privaten Krankenversicherung bzw des VVO ist bestrebt, Meinungsverschiedenheiten über konkrete Fälle und offene Geldforderungen zwischen den Vertragsparteien (Krankenanstalten und Ärztekammern einerseits sowie privaten Krankenversicherern andererseits) beizulegen. Sie dient dazu, außergerichtlich eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. So können langwierige Verfahren und Austragungen vor Gericht und in der Regel damit zusammenhängende hohe Kosten vermieden werden.