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Dokument-ID: 890781
3.3.7 Versicherungsfähigkeit
Versicherbar sind Personen, die in Österreich wohnen und gesund sind, innerhalb der im Tarif vorgesehenen Altersgrenzen.
§ 178e VersVG sieht vor, dass neugeborene Kinder, die nicht sozialversichert sind, in die Versicherung einzubeziehen sind. Wenn das Kind ein erhöhtes Risiko darstellt, können angemessene Risikozuschläge zusätzlich zur kalkulierten Prämie verlangt werden. Der Versicherungsschutz beginnt mit Geburt des Kindes.