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Dokument-ID: 865767
4.2 Versicherte Gefahren und Schäden
Versichert sind Sachschäden, die durch einen vollbrachten oder versuchten Einbruchdiebstahl entstehen (Schadenereignis). Versichert sind auch Sachschäden, die als unvermeidliche Folge eines Schadenereignisses eintreten.