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Dokument-ID: 994551
7.8 Der Datenschutzbeauftragte
Verantwortliche (sowie Auftragsverarbeiter) im Sinne der DSGVO sind gem Art 37 DSGVO verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestimmen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft: