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Dokument-ID: 864509
1.8 Insolvenzverfahren über das Vermögen des Versicherungsnehmers
Allgemeines
Wenn über das Vermögen des Versicherungsnehmers ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, so kann der Dritte gem § 157 VersVG wegen des ihm gegen den Versicherungsnehmer zustehenden Anspruchs abgesonderte Befriedigung aus der Entschädigungsforderung des Versicherungsnehmers verlangen.