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Ulrike Braumüller - Roland Koppler | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2 VersVG

Die spezifische versicherungsvertragliche Rechtsgrundlage für die Lebensversicherung ist das VersVG 1958 in der geltenden Fassung (BGBl Nr 2/1959, zuletzt geändert durch BGBl I Nr 34/2012).

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