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Ulrike Braumüller - Astrid Knitel | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2 Versicherungsvertragsgesetz – VersVG

Das VersVG • [Fußnote: Bundesgesetz vom 2. Dezember 1958 über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz VersVG) idF der Novelle BGBl I Nr 112/2016, Vierter Abschnitt §§ 178a-n über die Krankenversicherung. enthält Vorschriften für alle Versicherungszweige sowie spezielle Bestimmungen für die einzelnen Versicherungssparten. Aufgrund der Novelle zum Versicherungsvertragsgesetz von 1994 wurden erstmals wichtige Bestimmungen, die vormals in den Allgemeinen Bedingungen geregelt waren, in eigene spezifische Bestimmungen für die Krankenversicherung zum Schutz der Konsumenten im Versicherungsvertragsgesetz übernommen.

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