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Dokument-ID: 890732
2.1.3 Prinzipien der Beitragsentrichtung
Finanziert wird die Sozialversicherung durch „Sozialversicherungsbeiträge”, die bei unselbstständigen Erwerbstätigen von Dienstgebern und Dienstnehmern gemeinsam je zur Hälfte, bei selbstständig Erwerbstätigen ausschließlich von den Selbständigen aufgebracht werden. Die Beitragsbemessung erfolgt nach sozialen Gesichtspunkten. Die Sozialpolitik schafft den sozialen Ausgleich durch Zuschüsse, Steuern und Beitragsstaffelung nach sozialen Erwägungen.