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Neu Dokument-ID: 865196

Barbara Pogacar - Teresa Maria Atzelsdorfer | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2 Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen

Auf eine Vereinbarung, durch die von den §§ 158j Abs 2 bis 158o VersVG zum Nachteil des Versicherungsnehmers abgewichen wird, kann sich der Versicherer gem § 158p VersVG nicht berufen.

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