2.1.4 Leistungen
Die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung besteht für die Behandlung wegen Krankheit und Unfällen jeglicher Art und erbringt Sachleistungen, wie die ärztliche Hilfe bei Vertragsärzten, Spitalsbehandlung, erforderlichenfalls auch den Transport vom/zum Spital, medizinische Hauskrankenpflege, Pflege bei Mutterschaft, Zahnbehandlung, Zahnersatz, Gesundenuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten und Rehabilitationsmaßnahmen und Geldleistungen durch Krankengeld, sofern kein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht oder halbes Krankengeld bei halber Lohnfortzahlung, in gesetzlich vorgeschriebenem Rahmen.