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Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.7 Strafbestimmungen

Verletzung von Anzeige-, Melde- und Vorlagepflichten

Durch das VersVertrRÄG 2018 wurde die bis dahin bestehende Z 1 des § 317 Abs 1 VAG 2016 zur Z 1a leg cit und eine neue Z 1 eingefügt, welche die Verletzung der Anzeige gem § 6 Abs 4 VAG 2016 (Vermittlung von Versicherungs- oder Rückversicherungsverträgen anderer Unternehmen gemäß § 1 Abs 1 Z 1 bis 5 VAG 2016) mit einer Verwaltungsstrafe bedroht hat (RV VersVertrRÄG 2018, 11).

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