© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 956393

Ulrike Braumüller - Astrid Knitel | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2 Prinzipien der privaten Unfallversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung. Hier knüpft die Versicherung an einen bestimmten gesetzlich geregelten Tatbestand an – idR die Erwerbstätigkeit – und endet häufig auch mit Wegfall dieses Tatbestandes, sie besteht auch für Schüler und Studenten, sowie während der Ausübung bestimmter Tätigkeiten, wie zB der Mitgliedschaft beim Roten Kreuz, der freiwilligen Feuerwehr. Pflichtversicherung heißt aber auch, dass die Zugehörigkeit zum Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, idR die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA), verpflichtend ist und nicht frei gewählt werden kann.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Versicherungsrecht in unserem Shop! Zum Shop