© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 865800

Herbert Laimböck - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.5 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

Vor Eintritt des Versicherungsfalles

Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, die versicherten Sachen, bei versicherten Gebäuden vor allem das Dachwerk, ordnungsgemäß instandzuhalten.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Versicherungsrecht in unserem Shop! Zum Shop