© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 890602

Herbert Laimböck | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.9 Sachverständigenverfahren

Die von den Sachverständigen zu beurkundenden Feststellungen müssen neben der detaillierten Schätzung der Schadenhöhe mindestens enthalten:

  • Die ermittelte oder überwiegend wahrscheinliche Entstehungsursache des Schadens und dessen Umfang
  • Die etwaige Erhöhung des Versicherungswertes durch die Reparatur
  • Den Versicherungswert der beschädigten Sache
  • Ob den Obliegenheiten entsprochen wurde
  • Bei reparierbaren Schäden die Höhe der Reparaturkosten
  • Den technischen Zeitwert der beschädigten Sache
  • Den Wert des anfallenden Altmaterials
  • Ob die beschädigten Sachen Konstruktionseinheiten sind

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Versicherungsrecht in unserem Shop! Zum Shop