© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 864520

Barbara Pogacar - Teresa Maria Atzelsdorfer | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.10 Abweichende Vereinbarungen

Auf Vereinbarungen, die von den Vorschriften des § 153, des § 154 und des § 156 Abs 2 VersVG zum Nachteil des Versicherungsnehmers abweichen, kann sich der Versicherer gem § 158a Abs 1 VersVG nicht berufen. Zwingende Vorschriften sind jederzeit von Amts wegen anzuwenden. • [Fußnote: Grubmann, VersVG 7. Aufl, § 158a E1.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Versicherungsrecht in unserem Shop! Zum Shop