7.2.2 Versicherte Sachen und Kosten
Wohnungsinhalt
Versichert ist der gesamte Wohnungsinhalt
- im Eigentum des Versicherungsnehmers, des Ehegatten/Lebensgefährten, der Kinder und anderer Verwandter, die im gemeinsamen Haushalt leben,
- fremde Sachen – ausgenommen die der Mieter, Untermieter und der gegen Entgelt beherbergten Gäste – soweit nicht aus einer anderen Versicherung Entschädigung erlangt werden kann.
Zum Wohnungsinhalt gehören:
- Alle beweglichen Sachen, die dem privaten Gebrauch oder Verbrauch dienen. Nicht zum Wohnungsinhalt gehören: Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger, Motorfahrräder, Motorboote und Segelboote samt Zubehör, Luftfahrzeuge, Handelswaren aller Art
- Geld und Geldeswerte, Sparbücher, Schmuck, Edelsteine und Edelmetalle, Briefmarken- und Münzensammlungen. Für die Gefahr des Einbruchdiebstahls bestehen – entsprechend der Art der Aufbewahrung – Entschädigungsgrenzen. Nicht zum Wohnungsinhalt gehören weiters: Geschäfts- und Sammelgelder, Handelswaren.
- Folgende Baubestandteile und folgendes Gebäudezubehör: Malereien, Tapeten, Verfliesungen, Fußböden, Wand und Deckenverkleidungen, Heizungsanlagen, Bade- und Wascheinrichtungen, Klosetts und Armaturen. Diese gehören dann nicht zum Wohnungsinhalt, wenn sie sich in einem Ein- oder Zweifamilienhaus befinden und der Wohnungsinhaber Eigentümer dieses Gebäudes ist.
- Gebäudeverglasungen (auch Kunststoffverglasungen) der Versicherungsräumlichkeiten, ausgenommen gemeinschaftlich genutzte Räume. Nicht zum Wohnungsinhalt gehören: Glasdächer, Gewächshäuser, Abdeckungen oder Überdachungen aus Glas- oder Kunststoff.
- Einrichtungen von Fremdenzimmern bei nicht gewerbsmäßiger Fremdenbeherbergung
- Antennenanlagen am Versicherungsort, auch im Freien
Versicherte Kosten
Versichert sind Kosten für Maßnahmen, auch für erfolglose, die der Versicherungsnehmer bei einem Schadenereignis zur Abwendung oder Minderung des Schadens für notwendig halten durfte. Der Ersatz dieser Kosten und die Entschädigung für die versicherten Sachen betragen zusammen höchstens die Versicherungssumme; dies gilt jedoch nicht, soweit Maßnahmen auf Weisung des Versicherers erfolgt sind.
Im Rahmen der Versicherungssumme sind folgende Kosten versichert:
- Feuerlöschkosten, das sind Kosten für die Brandbekämpfung
- Bewegungs- und Schutzkosten, das sind Kosten, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen
- Abbruch- und Aufräumkosten, das sind Kosten für Tätigkeiten am Versicherungsort, und soweit sie versicherte Sachen betreffen, und zwar für den nötigen Abbruch stehengebliebener, vom Schaden betroffener Teile sowie für das Aufräumen einschließlich Sortieren der Reste und Abfälle
- Entsorgungskosten, das sind Kosten für die Untersuchung, Abfuhr, Behandlung und Deponierung vom Schaden betroffener versicherter Sachen
- Reinigungskosten, das sind Kosten für die Reinigung der Versicherungsräumlichkeiten nach einem Schadenereignis
Bei Einbruchdiebstahl und Beraubung sind versichert:
- Kosten der Wiederherstellung beschädigter oder Wiederbeschaffung entwendeter Baubestandteile oder Adaptierungen der Versicherungsräumlichkeiten, ausgenommen gemeinschaftlich genutzte Räume
- Kosten für notwendige Schlossänderungen der Versicherungsräumlichkeiten