© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 956402

Ulrike Braumüller - Astrid Knitel | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1 VAG

Das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, VAG, enthält Vorschriften über den Betrieb und die Beaufsichtigung der Vertragsversicherung.

Für den Betrieb der Unfallversicherung ist eine Konzession der Finanzmarktaufsichtsbehörde erforderlich. Diese Konzession gilt für die gesamte EU. Für ausländische Versicherungsunternehmen, die innerhalb des Gebiets der Vertragsstaaten tätig werden, ist die Konzession der Sitzlandaufsichtsbehörde maßgeblich. Vor Aufnahme des Geschäftsbetriebes in einem anderen EU-Land ist eine Registrierung bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde des Sitzlandes zum Betrieb im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs erforderlich.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Versicherungsrecht in unserem Shop! Zum Shop