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Hermann Wilhelmer - Edith Kleisinger - Teresa Maria Atzelsdorfer | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2.2 Wofür haften Manager und womit?

Manager haften für die Einhaltung der ihnen von Gesetz, Satzung oder Dienstvertrag auferlegten Pflichten. Geschäftsführer einer GmbH und Vorstände einer AG haften persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen.

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