4.6.3 Gruppenversicherung/Kollektivunfallversicherung
Allgemeines
Im Rahmen einer Kollektivunfallversicherung werden mehrere Personen einer Interessengruppe mit gleichem Versicherungsschutz in einer Polizze versichert. Als Versicherte gelten die im Kollektiv definierten Personen (eines Vereins, einer Firma, etc). Der Versicherungsnehmer ist jedenfalls der Verein bzw die Firma, wobei dem Versicherer immer eine handlungsbevollmächtigte Person namhaft gemacht werden muss. • [Fußnote: BÖV Skriptum Unfallversicherung. Bildungsakademie der Österreichischen Versicherungswirtschaft. Aug 2014, 2. Aufl, 10.]