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Dokument-ID: 994521
7.4 Die Rechte der betroffenen Person
Im nun folgenden Teil sollen die Rechte der betroffenen Personen dargestellt werden. Um diese einzuhalten, sind Versicherungsunternehmen angehalten, Planungen zur Vermeidung etwaiger Verletzungen zu tätigen und Mechanismen zur Verfügung zu stellen, die die aktiven Leistungen in diesem Zusammenhang rasch und effektiv ermöglichen (zB bei der korrekten und zeitgerechten Leistung von Auskünften).