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Herbert Laimböck - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.4 Versicherungswert

Als Versicherungswert von Gebäuden kann vereinbart werden der

  • Neuwert, also die ortsüblichen Kosten der Neuherstellung des Gebäudes einschließlich der Planungs- und Konstruktionskosten,
  • Zeitwert, welcher aus dem Neuwert durch Abzug eines dem Zustand des Gebäudes, insbesondere seines Alters und seiner Abnützung entsprechenden Betrages ermittelt wird, und
  • Verkehrswert, das ist der erzielbare Verkaufspreis des Gebäudes, wobei der Wert des Grundstückes außer Ansatz bleibt.

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