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Neu Dokument-ID: 973606

Herbert Laimböck - Teresa Maria Atzelsdorfer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

15.13 Ersatzleistung

Verlust der Güter

Gehen die Güter total verloren, werden sie dem Versicherungsnehmer ohne Aussicht auf Wiedererlangung entzogen oder sind sie nach der Feststellung von Sachverständigen in ihrer ursprünglichen Beschaffenheit zerstört, leistet der Versicherer Ersatz abzüglich des Wertes geretteter, verwertbarer Sachen (Restwert).

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