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Dokument-ID: 865781
5.2 Versicherte Gefahren
Versichert sind Sachschäden, die durch die unmittelbare Einwirkung von Leitungswasser eintreten, das aus wasserführenden Rohrleitungen, Armaturen oder angeschlossenen Einrichtungen austritt (Schadenereignis) und auch solche Sachschäden, die als unvermeidliche Folge dieses Schadenereignisses eintreten.