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Dokument-ID: 956517
4.6.5 Insassenunfallversicherung
Unfälle in Zusammenhang mit einem Kraftfahrzeug sind gedeckt. Etwa Unfälle beim Lenken, Benutzen, Be- und Entladen sowie Einweisen des Kraftfahrzeuges oder Anhängers. Mitversichert sind auch Unfälle beim Ein- und Aussteigen. • [Fußnote: Braumüller/Rohrbach. Unfallversicherung. In: Versicherungshandbuch, 14. komplett neu überarbeitete Lieferung 2016, Verlag Österreich, Bildungsakademie der Österreichischen Versicherungswirtschaft, 101.]