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Dokument-ID: 916734
14.7 Beginn und Ende der Versicherung
Beginn des Versicherungsschutzes
Die Versicherung beginnt
- mit Aufnahme der Bauarbeiten, frühestens jedoch mit Aufnahme der ersten Aktivitäten am Versicherungsort, die mit dem versicherten Bauvorhaben im Zusammenhang stehen;
- für versicherte Sachen, die zum Versicherungsort angeliefert werden, sobald diese am Versicherungsort abgeladen wurden. Die versicherten Sachen sind nach erfolgter Abladung am Versicherungsort auf ihren Zustand zu überprüfen (Übernahmeprotokoll). Hierbei festgestellte Schäden, insbesondere Transportschäden, fallen nicht unter den Versicherungsschutz der Bauwesenversicherung;
- keinesfalls aber vor dem in der Polizze vereinbarten Zeitpunkt. Ferner erstreckt sich der Versicherungsschutz ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden oder Verluste, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die am Versicherungsort vor Versicherungsbeginn entstanden sind.