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Neu Dokument-ID: 956478

Ulrike Braumüller - Astrid Knitel | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.3.3 Ein-Jahresfristen (Manifestationsfrist nach AUVB, Leistungsfreiheit nach VersVG)

a) Ein-Jahres-Frist nach den AUVB (Manifestationsfrist)

In Art 2 Pkt 1 der AUVB 2022 ist zur dauernden Invalidität ausgeführt, dass – soweit nichts anderes vereinbart ist – folgende Voraussetzungen für die Leistung des Versicherers gelten:

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