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Dokument-ID: 890519
11.5 Ausschlüsse
Der Versicherungsschutz erstreckt sich bei Lieferungen und Leistungen, die der Versicherungsnehmer oder ein Versicherter der Art nach ganz oder teilweise erstmalig ausführt (Erstausführung), nicht auf Beschädigungen oder Zerstörungen durch Konstruktions-, Berechnungs-, Werkstätten- und Materialfehler. Für die Mitversicherung dieser Schäden bedarf es einer besonderen Vereinbarung.