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Ulrike Braumüller - Astrid Knitel | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1.3 Kosmetische Operationen

Die Kostenübernahme für medizinisch notwendige kosmetische Operationen ist manchmal im Deckungsumfang der Unfallkosten enthalten. Oft ist er nicht im Leistungsumfang enthalten, sodass diese Leistungsart nicht automatisch, sondern erst mit Aufnahme in den Versicherungsvertrag Vertragsinhalt wird. Einige Versicherer bieten einen eigenen Baustein für kosmetische Operationen gegen einen geringen Prämienaufschlag an. Gerade bei Unfällen kommt es häufig vor, dass Entstellungen des Gesichtes oder des Körpers die Folge sind. Leistungen für die Kosten von kosmetischen Operationen können dann eine große Hilfe sein. Eine Operation kann in diesem Fall die Folgen eines Unfalls korrigieren und im besten Falle beseitigen. Bis zu den vereinbarten Höchstgrenzen werden die Kosten einer kosmetischen Operation übernommen.

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