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Dokument-ID: 865696
6.3 Besondere Rücktrittsrechte
In der Lebensversicherung
Mit der Novelle BGBl I 51/2018 wurde das Rücktrittsrecht für den gesamten Versicherungsvertragsbereich grundlegend neu geregelt und durch ein einheitliches für alle Versicherungsverträge gleichermaßen geltendes Rücktrittsrecht gem § 5c (neu) VersVG mit einer für Lebensversicherungsverträge gesonderten Frist von 30 Tagen ersetzt.