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Dokument-ID: 865847
9.5 Ausgeschlossene Ansprüche
Die Kosten der Fütterung und der Pflege sowie die Kosten der tierärztlichen Untersuchung und Behandlung gehören gem § 123 Abs 1 VersVG nicht zu den nach § 63 VersVG vom Versicherer zu ersetzenden Aufwendungen. Die Kosten der ersten tierärztlichen Untersuchung bei Erkrankung eines versicherten Tiers haben der Versicherungsnehmer und der Versicherer zu gleichen Teilen zu tragen.