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Dokument-ID: 864117
2.5 Nur bei Ausverhandlung zulässige Vertragsbestandteile
Allgemeines
Gem § 6 Abs 2 KSchG sind die darin genannten Vertragsbestimmungen für den Verbraucher unwirksam, sofern der Unternehmer nicht beweist, dass sie im Einzelnen ausgehandelt worden sind. Es handelt sich dabei um folgende Bestimmungen, nach denen